
G. Kapitalkonsolidierung
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renz zwischen Unternehmenswert und (hochgerechnetem) Kaufpreis. Wie bei der Auflösung
stiller Reserven wird somit auch beim Goodwill der Ansatz zunächst unabhängig von den
Anschaffungskosten. Für die Konzernrechnungslegung reicht daher die Bestimmung der
"cost of a business combination" nur noch dann aus, wenn diese wie auf funktionsfähigen
Märkten dem Wert des Unternehmens entsprechen. Im Ausnahmefall eines Verkaufs unter
Druck aber kann der Preis für ein Unternehmen von beispielsweise 380 unter dem Wert des-
selben von 420 liegen. Bei einem Nettozeitwert der bilanzierten Vermögenswerte und Schul-
den von 300 resultier ...