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Κ. Latente Steuern im Konzernabschluss
2.3.2.2 Latente Steuern aus der Zwischenergebniseliminierung
Zeitlich genau absehbare Differenzen zwischen dem Konzernergebnis und der Summe der
Einzelergebnisse gemäß § 306 HGB können aus konzerninternen Lieferungen resultieren. Bei
Lieferungen zu einem Preis, der oberhalb bzw. unterhalb der Konzernherstellungskosten
liegt, ist das Zwischenergebnis erfolgswirksam zu eliminieren, während im handels- und
steuerrechtlichen Einzelabschluss Zwischenergebnisse ausgewiesen werden (vgl. I.). Im Zwi-
schengewinnfall unterschreitet und im -verlustfall überschreitet das Konzernergebnis somit
das Ergebnis lau