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G. Kapitalkonsolidierung
unter Berücksichtigung der Ausschüttungen des Vorjahresgewinns die übrigen Aktiva bei A
um (200 - 50 =) 150 € erhöht haben. Hinsichtlich der stillen Reserven gelten die Annahmen
des Beispiels G.2 (vgl. G.3.1.3.1), d. h. die anteiligen aufgedeckten stillen Reserven betreffen
eine über drei Jahre linear abzuschreibende Maschine (24 €) und ein Grundstück (16 €).
Die beiden ersten Konsolidierungsschritte zeigen die Kapitalaufrechnung und die anschlie-
ßende Verteilung des Unterschiedsbetrags. Sie unterscheiden sich von der Konsolidierung im
ersten Jahr dadurch, dass wegen der in die Form der Ausschüttung eines erworbene ...