
G. Kapitalkonsolidierung
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Goodwillabschreibung unter den beschriebenen Bedingungen zu einer Doppelbelastung des
Konzernerfolgs. Die Überzeichnung der Aufwendungen wird nur insoweit vermieden, als die
planmäßigen Abschreibungen dem Wertverfall des Geschäftswerts unter Berücksichtigung
der Anstrengungen zu seiner Sicherung entsprechen. Dieser Sonderfall ist höchst unwahr-
scheinlich.
Um das Problem der Doppelbelastung zu umgehen, liegt es nahe, auf die planmäßige Ab-
schreibung des Geschäftswerts zu verzichten und den Geschäftswert nur dann außerplanmä-
ßig abzuschreiben, wenn sein Wert unter den Buchwert gesunken ist. Auch dieses Vorgehen
abe ...