
I. Zwischenergebniseliminierung
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3.2.3 Konzerneinheitliche Bewertung und sekundäre Werte
Auch der konzernspezifische Korrekturwert ergibt sich erst nach Berücksichtigung zweier
weiterer Punkte aus dem primären Wert:
So ist zunächst auch hier der Grundsatz der konzerneinheitlichen Bewertung zu beachten,
dem nicht nur die Werte in der Handelsbilanz II, sondern auch diejenigen im Konzernab-
schluss zu genügen haben. Soweit die internen Richtlinien die einheitliche Ermittlung der
Herstellungskosten nicht exakt festlegen, verbleibt auch nach Vereinheitlichung noch ein
Spielraum fur die Festlegung der Konzernherstellungskosten.
Weiterhin müsse