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D. Aufstellungspflicht
2.3 Teilkonzernabschlüsse nach IFRS und US-GAAP
Besondere Vorschriften, durch die Teilkonzernmütter von der Pflicht zur Aufstellung von
Teilkonzernabschlüssen befreit werden und somit das Tannenbaumprinzip durchbrochen
wird, gibt es lediglich im Rahmen der IFRS. Befreit werden nach IAS 27.10 allerdings nur
solche Teilkonzernmütter,
- die dem Konzern entweder zu 100 % gehören oder bei denen die restlichen Eigner von der
Befreiung wissen und dem nicht widersprechen
- von denen keine Eigenkapitalanteile oder Schuldtitel auf einem öffentlichen Markt (ein-
schließlich regionaler und over-the-counter Märkte) gehandelt werden ...