
D. Aufstellungspflicht
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gemäß § 293 Abs. 1 HGB von der gewählten Methode ab, wobei die Methode jedes Jahr
wieder unabhängig ausgewählt werden kann.
- Wendet das Mutterunternehmen die sog. "Bruttomethode" (additive Methode) an, die fur
die Ermittlung der Höhe der obigen Merkmale von einer einfachen Addition der Einzeljah-
resabschlüsse des Mutterunternehmens und der in den Konzernabschluss einzubeziehenden
Tochterunternehmen ausgeht, so dürfen nach § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB folgende Grenzwerte
nach der Addition und vor der Berücksichtigung der Konsolidierung (Forderungen, Schul-
den, Zwischengewinne etc.) nicht überschritten werden:
- Bilanzsumm ...