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G. Kapitalkonsolidierung
S. 29). Auch die Equity-Methode führt nur zu einem objektivierten Wertansatz der Beteili-
gung. Die Bildung stiller Reserven wird durch sie nicht ausgeschlossen (vgl. Havermann,
WPg 1975, S. 241 f.).
Viel schlimmer ist jedoch, dass durch die Zurechnung thesaurierter Gewinne Beträge ausge-
wiesen werden, auf die das beteiligte Unternehmen keinen Zugriff hat. Der maßgebliche
Einfluss auf das assoziierte Unternehmen reicht nämlich i.d.R. nicht aus, um eine Ausschüt-
tung von Gewinnen veranlassen zu können. Somit werden Werte ausgewiesen, auf die der
Konzern nicht zurückgreifen kann.
Dieser bereits im Rahmen der Quotenkonsolidierun ...