
E. Konsolidierungskreis
111
Sind die ersten beiden Voraussetzungen erfüllt, so wird das Unternehmen, welches die Betei-
ligung hält, als "beteiligtes Unternehmen" und das andere als "assoziiertes Unternehmen"
bezeichnet.
Entscheidend fur die Anwendung der Equity-Methode ist folglich die tatsächliche Ausübung
eines maßgeblichen Einflusses, wobei wieder anerkanntermaßen unklar ist, was genau darun-
ter verstanden werden soll. Vieles spricht dafür, dass es inhaltlich um die gleichen Fragen
geht wie bei der einheitlichen Leitung - der explizite Hinweis auf "die Geschäfts- und Fi-
nanzpolitik" in § 311 Abs. 1 HGB bekräftigt das. Nur die Intensität