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E. Konsolidierungskreis
- Sie haben keinen Anspruch auf die gegebenenfalls von der VIE erwirtschafteten Ge-
winne, weil diese vertraglich anderen Nutznießern zustehen.
Das zweite Kriterium in Form fehlenden Einflusses auf die Geschäftspolitik gilt auch als
erfüllt, wenn die Stimmrechte einiger sich nicht proportional zu ihrer Beteiligung an Ge-
winnen, Verlusten oder beidem verhalten und praktisch alle Aktivitäten der VIE mit oder
im Interesse eines Investors getätigt werden, der unverhältnismäßig wenige Stimmrechte
besitzt.
Da Macht und/oder Residualanspruch nicht bei den Eignern liegen, rücken die "Nutznießer"
wirtschaftlich in deren Position ...