
C. Konsolidierungsgrundsätze
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wenn sie den beim Mutterunternehmen für den Konzernabschluss angewandten Bewer-
tungsmethoden entsprechen. Ansonsten müssen sie jeweils in einer sog. Handelsbilanz II
auf diese Methoden umgestellt werden. Für den Fall eines Konzerns mit einer inländischen
Muttergesellschaft sind hinsichtlich des Umfangs der erforderlichen Modifikationen drei
Fälle zu unterscheiden (vgl. auch WP-Handbuch, Band I, M Tz. 252 ff.):
- Einzelabschlüsse deutscher Kapitalgesellschaften i.w.S. (einschließlich der ihnen nach
§ 264 a HGB gleichgestellten Gesellschaften) müssen zwar nach den für das Mutterunter-
nehmen anwendbaren, nicht abe ...