
G. Kapitalkonsolidierung
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Im Konsolidierungsschritt (1) wird der Beteiligungsbuchwert gegen das anteilige Eigenkapi-
tal auf der Basis von Zeitwerten aufgerechnet. Zu beachten ist die Differenzierung beim Be-
teiligungsbuchwert: Soweit er betragsmäßig dem anteiligen Eigenkapital auf Zeitwertbasis
entspricht (hier: 40 % von (150 + 50 + 50 + 100) = 140 €), erfolgt die Konsolidierung nur als
Nebenrechnung. In Höhe des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung (hier: 200 -
140 = 60 €) mindert die Buchung dagegen den Wertansatz im Konzernabschluss.
Im Schritt (2) wird der Unterschiedsbetrag in die Position Geschäftswert umgebucht, so das ...