
J. GuV-Konsolidierung
1. Grundüberlegungen
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist aus den Gewinn- und Verlustrechnungen
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen herzuleiten. Wie bei der Bilanz
geschieht dies in den folgenden drei Schritten:
1. Zunächst werden - soweit erforderlich - die Gewinn- und Verlustrechnungen der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in Konzernwährung umgerechnet und/oder
so modifiziert, dass sie analog zur Handelsbilanz II den Auswirkungen einer einheitlichen
Bewertung auf den Erfolg Rechnung tragen (vgl. C.3.3).
2. Im Anschluss daran werden alle Aufwendungen und Erträge jeweils positionsweis ...