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G. Kapitalkonsolidierung
haupt noch von einem Tochterunternehmen sprechen kann - als Gegenleistung Anteile des
die Beteiligung erwerbenden Unternehmens erhalten.
Für die Kapitalkonsolidierung bedeutet dies, dass die Vermögensgegenstände und Schulden
des Tochterunternehmens mit den Buchwerten des Einzelabschlusses in den Konzernab-
schluss übernommen, stille Reserven durch die Verteilung des Unterschiedsbetrags auf ein-
zelne Positionen also nicht aufgedeckt werden. Außerdem wird das Kapital auch in den Fol-
geperioden auf Basis der Werte zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung aufgerechnet,
so dass diese Methode als erfolgsneutrale Erstkonsolidierun ...