
M. Den Konzernabschluss ergänzende Rechnungen - ein Überblick
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Sachverhalt
Rechtsnorm Hinweis
2.4 sind anzugeben bei Unternehmen, die gem. § 296
HGB oder gem. § 311 II HGB nicht einbezogen
wurden. Zusätzlich ist zu begründen, warum die
Unternehmen nicht einbezogen wurden,
2.5 sind anzugeben bei Unternehmen, an denen das
MU oder ein TU mindestens 20 % des Kapitals
hält und die nicht unter die Bestimmungen des
§ 313 II 1-3 fallen. Zusätzlich ist die Höhe des
Eigenkapitals und das Ergebnis des letzten Ge-
schäftsjahres anzugeben, falls das Unternehmen
offenlegungspflichtig ist.
2.6 Beteiligungen über 5 % an großen Kapitalgesell-
schaften, di ...