
H. Schuldenkonsolidierung
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Die Aufrechnungsdifferenz kann aber auch dadurch beseitigt werden, dass für den Konzern-
abschluss der Warenkauf bei Τ bereits zum 31.12.07 gebucht wird; diese Korrekturbuchung
ist erfolgsunwirksam. Es ist freilich zu beachten, dass ein von M bei der Transaktion eventu-
ell erzielter Erfolg in der Regel zu eliminieren ist (vgl. Kapitel I.).
3.3 Stichtagsbedingte Aufrechnungsdifferenzen
Eine zweite Art von Aufrechnungsdifferenzen kann sich aus der Regelung des § 299 Abs. 2
5. 2 HGB ergeben. Durch diese Vorschrift wurde der Grundsatz, dass die Jahresabschlüsse
aller einbezogenen Unternehmen auf einen einheitlichen