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J. GuV-Konsolidierung
Lager des belieferten Konzernunternehmens liegen oder konzernextern veräußert wurden,
oder sie können in einem Folgejahr betrachtet werden, in dem sie durch Lieferung nach au-
ßen den Konzern verlassen.
Die Nummern in den Feldern der Matrix geben die jeweiligen Nummern der ausgewählten
Fälle an. Eine Doppelnummer, etwa 3.1, signalisiert, dass sich der Fall 3 als Fortsetzung des
Falles 1 ergibt. Die mit ν bzw. t indizierten und als handelsrechtliche Ober- bzw. Untergrenze
konstruierten Fälle zeigen an, dass die internen Konzernrichtlinien für die Bilanzen der HB II
sowie für die Konzernbilanz eine Bewertung zu Voll-