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E. Konsolidierungskreis
unterscheiden (zum Schaubild E.l vgl. Ordelheide, BFuP 1986, S. 298 f.; Busse von Colbe/-
Chmielewicz, DBW 1986, S. 326 f.).
Wie das Schaubild E.l zeigt, bilden die vollkonsolidierten Unternehmen den Nukleus des
Konzerns und damit den Konsolidierungskreis im engeren Sinne (s. Titelüberschrift zu den
§§ 294-296 HGB). Die allgemeine Voraussetzung für die Einbeziehung eines Unternehmens
im Rahmen dieser Konsolidierungsform in den Konzernabschluss und den Konzernlagebe-
richt ist, wie bereits an verschiedenen Stellen anklang, das Bestehen eines Mutter-/Tochter-
Verhältnisses nach § 290 HGB. Liegt ein solches Verhältnis