
L. Ergebnisverwendung und Konsolidierungsdifferenzen
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Vielmehr müssen die bis zum Beginn der Betrachtungsperiode aufgelaufenen Erfolgswirkun-
gen aus der Kapitalkonsolidierung, die in den Beständen am Jahresanfang verborgenen Zwi-
schenergebnisse und die in Vorperioden bereits im Konzern-Jahresüberschuss erfassten Er-
folge von Töchtern, die der Mutter aber noch nicht zugeflossen sind, in einer Bilanzpositi-
on - hier einer besonderen Gewinnrücklage - erfasst und ausgewiesen werden, um einen
geschlossenen Konzernabschluss erhalten zu können. Die Entwicklung dieser Rücklage kann
im Rahmen des Verfahrens verständlicherweise nicht erklärt werden ...