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Κ. Latente Steuern im Konzernabschluss
Dementsprechend können latente Steuern auch dann gebildet werden, wenn im Zeitpunkt der
Entstehung von Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden der handelsrechtliche Jahres-
überschuss/-fehlbetrag mit dem Steuerbilanzergebnis übereinstimmt.
Zum Ansatz latenter Steuern nach dem Temporary-Konzept kommt es allerdings nur dann,
wenn aus den Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbi-
lanz in Zukunft steuerliche Mehr- oder Minderbelastungen zu erwarten sind. So wird der bei
der Auflösung der temporären Differenzen entstehende Ertragsteueraufwand besser an den
handelsrechtliche ...