
250
H. Schuldenkonsolidierung
2.1.2 Eingeforderte Einlagen auf das gezeichnete Kapital
Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital besitzen einen Doppelcharakter - als
aktivische Korrekturgröße zum Kapital und als Forderung.
Soweit sie nicht eingefordert sind, stellen sie einen reinen aktiven Korrekturposten zur Pas-
sivposition "gezeichnetes Kapital" dar. Dem entspricht das Wahlrecht im Einzelabschluss,
entweder das gezeichnete Kapital in seiner vollen Höhe auf der Passivseite auszuweisen und
dies durch den Ausweis der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital auf der Ak-
tivseite zu korrigieren (Bruttoausweis) oder die nich ...