Georg Meggle
Aber ist die eben gemachte Voraussetzung, wonach „Aufforderungs-“
und „Informationshandlungen“ im (I)er Sinne allgemein sind, auch tatsäch-
lich erfüllt? Nun, um das zu zeigen, genügte der Nachweis, dass diese
Kommunikationsbegriffe Nicht-Reguläre sind. Denn wenn sie Nicht-
Reguläre sind, dann sind sie auch Nicht-Konventionale und somit auch
Nicht-Sprachliche. (Vorausgesetzt, Sprachliche Begriffe sind Konventio-
nale, und diese Reguläre. Beide Annahmen mache ich hier. Auf scheinbare
Gegenargumente gegen sie komme ich erst dort zurück, wo es sinnvoller
ist: Erst dann, wenn wir schon über klare Vorstellungen darüber verfügen,
was Sprache, Konventionen und Regularitäten überhaupt sind. Auf