Georg Meggle
kein Unterschied besteht. Und ebenso wenig wird mit meinen Thesen
behauptet, dass eine Aufforderungshandlung des Inhalts, dass H r tun soll,
eine Informationshandlung des Inhalts ist, dass H r tun wird. Wem das
immer noch nicht klar ist, der möge sich nochmals den ganzen § 2.4.3
vornehmen. Dort steht: Die Sprechakte des Behauptens, dass p, des Be-
richtens, dass p, des Ankündigens, dass p, etc. sind spezielle Fälle von
Informationshandlungen des Inhalts, dass p. Und im vorliegenden §
kommt die weitere Behauptung hinzu, dass sich auch Aufforderungshand-
lungen des Inhalts, dass p (zu realisieren ist), als Informationshandlungen
auffassen (explizieren) lassen – aber natürlich nicht ...