Georg Meggle
Gilt entsprechendes auch für das Verhältnis zwischen der alten Forderung
(d.2) G(S,G'(H,I(S,f,T'(H,r))) T'(H,r))
S glaubt, dass dafür, dass H r tun wird, Hs Glaube (Erkenntnis),
dass S mit f-Tun zu erreichen beabsichtigt, dass H r tun wird,
hinreichend ist
und der neuen (AK)-Forderung (d*.2)?
(d*.2) G(S,G'(H,KV(S,H,f,r)) T'(H,r))
S glaubt, dass dafür, dass H r tun wird, Hs Glaube (Erkenntnis),
dass f-Tun von s ein an ihn gerichteter Kommunikationsversuch
des Inhalts ist, dass H r tun soll, hinreichend ist
Nun, es liegt sicher mehr als nur nahe, das zu bestreiten. Denn, für sich
betrachtet, gilt für (d.2) und (d*.2) ja gerade die Umkehrung: KV(S,H,f,r) ist
auf jeden Fall stärker als I(S,f,T'(H,r)) ...