Georg Meggle
Und entsprechend für erfolgreiche Informationshandlungen:
D13.1': KE
i
(S,H,f) : = KV
i
(S,H,f) p(KV(S,H,f,p)
KE(S,H,f,p))
(Ein Kommunikationserfolg liegt vor, wenn S mit seinen kommunikativen
Erwartungen bezüglich H recht hat. Nun gehören zu den kommunikati-
ven Erwartungen außer den in den Definitionen für KV(S,H,f,r) bzw.
KV(S,H,f,p) explizit angeführten auch die, die in den bei diesen Definitio-
nen bzw. schon bei der Definition intentionalen Handelns im allgemeinen
als erfüllt unterstellten Voraussetzungen spezifiziert sind. Daher ist bei den
Bestimmungen erfolgreichen kommunikativen Handelns entsprechend
vorauszusetzen, dass S auch mit den in den betreffenden früheren Vo-
raussetzungen s