Georg Meggle
Können Aufforderungshandlungen demnach als spezielle Informationshandlungen
charakterisiert werden? Die positive (und in 2.4.4 bereits angekündigte)
Antwort ist diese:
T.K72 KV(S,H,f,r) KV(S,H,f,MI(S,H,f,r)) MI(S,H,f,r)
f-Tun von S ist eine an H gerichtete Aufforderungshand-
lung, dass H r tun soll, gdw. f-Tun von S eine an H gerichte-
te Informationshandlung des Inhalts ist, dass S M-
beabsichtigt, dass H r tut – und S diese M-Absicht tatsäch-
lich hat
Bezeichnet man einen Informationsversuch KV(S,H,f,p) dann als aufrich-
tig, wenn G(S,p) gilt, der Sprecher also selbst glaubt, was seinem Kom-
munikationsversuch zufolge sein Adressat glauben soll, so kann man T.72
auch so lesen: Aufforderun ...