Kommunikatives Handeln
4.2.3 Die absolute Offenheit von Kommunikation
Dass H dem S zufolge erkennen soll, dass KV(S,H,f,r) gilt, ist nach (RB*)
eine notwendige Bedingung dafür, dass KV(S,H,f,r) tatsächlich gilt. Nun
kann aber H nur dann erkennen, dass KV(S,H,f,r), wenn H weiß, dass S
die für KV(S,H,f,r) notwendigen Bedingungen erfüllt Und daher wird S
bei KV(S,H,f,r) eben auch zu erreichen beabsichtigen, dass H zu t' er-
kennt, dass S die für KV(S,H,f,r) notwendigen Bedingungen erfüllt – so-
fern er überhaupt glaubt, das Wissen um das Erfülltsein der betreffenden
Bedingungen bei H erst herbeiführen zu müssen, und nicht davon aus-
geht, dass H ihr Erfülltsein ohnehin, d. h. auch ohne Zutun von S,