Georg Meggle
einen Namen, der in allen möglichen Welten dasselbe bezeichnet.
Für
solche Namen gelten jedoch die starken Quantifikationsvoraussetzungen
und damit auch (
) bereits analytisch. Handelt es sich bei einem Gegen-
standsausdruck b hingegen um eine Kennzeichnung, so werden wir (QV*)
jeweils explizit einführen. (Mit Kennzeichnungen sind wir ohnehin sehr
sparsam: Es wird nur „der Sprecher (in einer bereits bestimmten Situati-
on)“ und „der Hörer“ vorkommen; und auch diese begegnen uns, als
Kennzeichnungen, erstmals im § 5.) Da jeder Gegenstandsterm aber ent-
weder eine Konstante oder eine Kennzeichnung ist, sind damit auch
schon alle zu berücksichtigenden Fälle erfasst.
3.3.4 Allgemeinheit in ...