Georg Meggle
Und aus diesem Grund sind denn auch (6) und (8) unter Voraussetzung
von (0.β) (epistemisch-logisch) äquivalent; und ebenso die Sätze (5) und
(7) unter Voraussetzung von G(a,(0.β)). Als Zwischenergebnis erhalten wir
somit: Gilt W(a,(0.β)) – d. h.: gilt (0.β) und (G(a,(0.β)) –, so ist (5) mit (7)
und (6) mit (8) äquivalent.
Damit nun auch alle Sätze der Gruppe (5) bis (8) untereinander äqui-
valent sind, fehlt nur noch, dass (außer den Paaren (5) und (7) bzw. (6)
und (8)) noch mindestens ein weiteres Satzpaar äquivalent ist. (Zwei) Ent-
sprechende Voraussetzungen, unter denen eben diese Bedingung (jeweils)
erfüllt ist, haben wir aber in den beiden vorangegangenen §§ schon aus-
gewiesen.
Erster Fall: Nach 3.3.4 ist ...