Konventionale Kommunikation und Bedeutung
5.1.5 Reguläre Bedeutung und Gemeinsames Wissen
Dem obigen Adäquatheitskriterium (AK-B) genügt der von uns in D21.1
definierte Bedeutungsbegriff B
o
(P,,f,r) ganz klar noch nicht. Denn nach
D21.1 könnte es ja sein, dass zwar jeder der in sP Beteiligten aus P je-
weils f mit der Kommunikationsabsicht KV(S,H,f,r) vollzieht – weshalb
daher auch jeder aus P(s), wenn er selbst f tut, wissen wird, dass er selbst f
mit der KV(S,H,f,r)-Absicht äußert, und natürlich auch erwarten wird,
dass sein f-Tun so – d. h. als ein Tun mit dieser Absicht – von den ande-
ren verstanden werden wird. Aber deshalb braucht noch nicht zu gelten,
dass jeder aus P auch dann, wenn ein anderer aus P in einer