Georg Meggle
Zum Zwecke einer standardisierten Formulierung unseres Explikandums
ziehe ich die beiden letzteren, nicht von Satz-Zitierungen Gebrauch ma-
chenden Ausdrucksweisen (ii*) und (i*) vor und betrachte diese daher im
Folgenden als Normalformen von Sätzen, mit denen einer Handlungsweise
eine reguläre (kommunikative) Bedeutung zugeschrieben wird. (Der Kürze
wegen mag man diese Normalformen meinetwegen auch ohne expliziten
Rekurs auf „den jeweiligen Handelnden“ und „den jeweiligen Adressa-
ten“ – also unter Auslassung des Eingeklammerten – lesen.)
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Symbolisch
gebe ich die Normalform (ii*) ab jetzt durch B(P,,f,r) und die Normal-
form (i*) durch B(P,,f,p) wieder.
Diese Verdeutlichung des (meist ja nur impliziten) Bezugs ...