Georg Meggle
5.1.6 Gemeinsamer Glaube und Bedeutung
Die Bedeutung von Handlungsweisen ist, wie wir schon einmal sagten, ein
intersubjektives Phänomen. Was das heißen soll, lässt sich nunmehr ge-
nauer ausdrücken. Es gilt nämlich (wegen D21.2) nicht nur das Theorem
T.B2.1: B(P,,f,r) GG(P,B(P,,f,r))
sondern auch dessen Umkehrung:
T.B2.2: GG(P,B(P,,f,r)) B(P,,f,r)
Ist es Gemeinsamer Glaube in P, dass f-Tun in P in -
Situationen bedeutet, dass r getan werden soll, so hat f-Tun
in P in -Situationen tatsächlich diese Bedeutung.
Bezeichnete man einen Sachverhalt A
[
P
]
als ein (bezüglich der Gruppe P)
intersubjektiv konstituiertes Phänomen gdw. gilt: A
[
P
]
GG(P,A
[
P
]
), so ist also
B(P,,f,r) aufgrund von
T.B2: