Georg Meggle
mindest teilweise, aber nicht ganz. Und dass Y die Handlung f von X
überhaupt nicht versteht, heißt: T(X,f) VA(RVAI(Y,X,f,A)).
Der Zusammenhang zwischen dem Verstehen einer intentionalen
Handlung und dem diese Handlung zu Recht als eine so-und-so geartete
Handlung verstehen, ist in dem folgenden Satz ausgedrückt:
T.V11.1: VI(Y,X,f) RVAI(Y,X,f) A(I(X,f,A) RVAI(Y,X,f,A))
Y versteht die von X vollzogenen intentionale Handlung f
gdw. Y das von X gezeigte Verhalten f zu Recht als eine in-
tentionale Handlung versteht, und für alle Sachverhalte A,
die X mit f-Tun zu erreichen beabsichtigt, gilt, dass Y das
Verhalten f von X als eine Handlung versteht, mit der X A
zu erreichen ...