Georg Meggle
generell gültig ist, nicht jedoch der Satz:
(i) VKV(Y,S,H,f) VI(Y,S,f)
Wer eine kommunikative Handlung versteht, der versteht auch
die damit auch vollzogene intentionale Handlung
Statt (i) gilt lediglich das Prinzip:
T.K52: VKV(Y,S,H,f) VA(RVAI(Y,S,f,A))
Wer einen Kommunikationsversuch verstanden hat, der hat
damit die mit dem betreffenden Tun vollzogene Handlung
zumindest teilweise verstanden
4.3.3 Sprecher-, Hörer- und gemeinsame Bedeutung
Mit den obigen Explikationen lassen sich nun auch die bereits in 2.3.1
erwähnten Begriffe der Sprecher-, der Hörer- und der (Sprecher und Hö-
rer) gemeinsamen Bedeutung einer konkreten kommunikativen Hand-
lung – und das heißt vor allem: deren Verknüpfungen ...