Die Basis: Handlungstheorie
werden soll. Die Entscheidungstheorie ist daher nur ein spezieller Zweig
einer allgemeinen Theorie (Logik) des Handelns.
3.2 Praxiologische Begriffe
Der grundlegendste praxiologische Begriff ist der des Handelns selbst. Zu
seiner Bestimmung gibt es in der Literatur ein breites Spektrum von Vor-
schlägen. Gemeinsam ist ihnen allen das Bemühen, ein Handeln von ei-
nem bloßen (etwa lediglich instinktmäßigen oder durch äußere bzw. inne-
re Zwänge verursachten) Verhalten abzugrenzen. Die Faktoren, auf die
dabei rekurriert wird, sind dagegen sehr vielfältig, und ihre Diskussion
würde uns sofort in so schwierige Probleme wie das der menschlichen
Freiheit und Verantwortlichkeit verstricken ...